Freizeit

Stand 2009

Bußgeldkatalog für Radfahrer

Tatbestand EUR
generelle Zumessungsregel für die
Verkehrsverstöße der Radfahrer

10
einzelne Verstöße
Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs oder Benutzung des Radweges in nicht zugelassener Richtung
- mit Behinderung
- mit Gefährdung
- Unfall

15
20
25
30
Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung
- mit Behinderung
- mit Gefährdung
- Unfall
15
20
25
30
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs
- mit Behinderung
- mit Gefährdung
- Unfall
10
15
20
25
Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt
- mit Behinderung
- mit Gefährdung
- Unfall
10
15
20
25
Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden oder defekt
- mit Gefährdung
- Unfall
10
20
25
Nebeneinander fahren
- mit Behinderung
- mit Gefährdung
- Unfall
 
15
20
25
Bremsen, Reflektoren oder Klingel defekt oder nicht vorhanden

10

Benutzung eines Mobiltelefons

25

Überquerung eines Bahnübergangs mit geschlossener (Halb-)Schranke

350

Missachtung des Rotlichts an der Ampel
- mit Gefährdung
- Unfall
45
100
120
Missachtung einer Ampel, die länger als 1 Sekunde rot zeigt
- mit Gefährdung
- Unfall
100
160
180
Missachtung des Vorangs von Fußgängern an Fußgängerüberwegen
- mit Gefährdung
- Unfall
40
50
60

Keine Rücksichtnahme gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
- mit Gefährdung
- Unfall

 
 
40
50

Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes, 2009